ESG im Kreditprozess für den Mittelstand
Sparkassen, Volksbanken und Regionalbanken erheben bei Unternehmenskrediten ESG-Daten, weil die MaRisk ESG-Risiken im Kreditprozess verlangen. Abgefragt werden vor allem Energieverbrauch und Emissionen, Abhängigkeiten in der Lieferkette sowie Governance- und Compliance-Strukturen. Nicht berichtspflichtige Unternehmen sind über die Lieferkette und den Kreditprozess mittelbar betroffen.
Warum die Bank fragt, obwohl keine Berichtspflicht besteht
Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) verpflichtet große Unternehmen und kapitalmarktorientierte Gesellschaften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Banken selbst berichten ebenfalls und benötigen dafür Angaben aus ihrem Kreditportfolio. Gleichzeitig fordern berichtspflichtige Großkunden Daten von ihren Zulieferern. Für kleine und mittlere Unternehmen entsteht die Pflicht damit nicht aus dem Gesetz, sondern aus dem Markt und dem Kreditvertrag.
Welche Angaben im Kreditgespräch tatsächlich abgefragt werden
| Bereich | Typische Angabe | Risikofrage der Bank |
|---|---|---|
| Umwelt | Strom- und Wärmeverbrauch, Energieträger, CO₂-Bilanz (Scope 1 und 2) | Wie stark treffen Energiepreise und CO₂-Kosten das Ergebnis? |
| Umwelt | Zustand von Gebäuden, Anlagen und Fuhrpark | Welcher Investitionsbedarf steht in den nächsten Jahren an? |
| Soziales | Fluktuation, Arbeitssicherheit, Qualifikation der Mitarbeitenden | Ist das Geschäftsmodell personell tragfähig? |
| Lieferkette | Konzentration auf Lieferanten und Regionen | Wie anfällig ist die Beschaffung für Störungen? |
| Governance | Verantwortlichkeiten, Compliance, Notfall- und Nachfolgeplanung | Wer steuert das Unternehmen im Störfall? |
Was fehlende Daten kosten
Fehlt eine Angabe, ersetzt die Bank sie durch einen konservativen Branchenwert. Solche Ersatzannahmen fallen fast immer ungünstiger aus als die tatsächliche Lage. Praktisch zeigt sich das in längerer Bearbeitungszeit, zusätzlichen Auflagen, höheren Sicherheitenanforderungen oder einem Aufschlag in der Marge. Wer die Daten liefert, verhandelt über Fakten statt über Annahmen.
Vorbereitung in vier Schritten
- Verbrauchsdaten für Strom, Wärme und Kraftstoffe der letzten drei Jahre zusammenstellen.
- Die fünf größten Lieferanten und deren Anteil am Einkaufsvolumen dokumentieren.
- Geplante Investitionen mit Zeitpunkt, Budget und erwarteter Einsparung hinterlegen.
- Verantwortlichkeiten für Energie, Arbeitssicherheit und Compliance benennen.
Typische Stolperstellen
- Nachhaltigkeitsbroschüren ohne Kennzahlen: für die Kreditakte nicht verwertbar.
- Daten nur im Kopf der Geschäftsführung: nicht nachvollziehbar und nicht prüfbar.
- Ziele ohne Zwischenschritte: eine Zusage für 2035 wirkt heute nicht auf das Rating.
- Zu spät begonnen: Datenaufbau dauert Wochen, die Kreditentscheidung wartet nicht.
Quellen
- Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD), EUR-Lex
- BaFin: Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
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